5. Die Ehefrau stellte am 31. Mai 2017 anlässlich der Fortsetzungsverhandlung im Eheschutzverfahren unter anderem den Antrag, die Trennungsvereinbarung vom 31. August 2016 sei gerichtlich zu genehmigen. Weiter sei der Ehemann zu verurteilen, der Ehefrau für die Periode vom 1. August 2016 bis 28. Februar 2017 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘200.00 sowie ab 1. März 2017 einen solchen von CHF 1‘500.00 zu bezahlen. Der Ehemann sei sodann zu verpflichten, für G.________ vollumfänglich aufzukommen (Lebenskosten etc.), und der Ehefrau einen Parteikostenbeitrag von CHF 7‘000.00 zu bezahlen (p. 249, 265).