4. Am 31. August 2016 schlossen die Parteien eine partielle Trennungsvereinbarung (ohne Regelung des Unterhalts) ab (p. 151 ff.). Unter Ziffer 2 wurde vereinbart, dass G.________ für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts unter die Obhut des Vaters gestellt werde.