1. Die Parteien sind seit dem 25. Juli 1997 verheiratet. Der Ehemann A.________, Jahrgang 1971, arbeitet beim E.________. Die Ehefrau C.________, Jahrgang 1972, arbeitet als F.________. Am 11. Juni 1999 kam der Sohn G.________ zur Welt. Er ist seit der Geburt körperlich behindert und an den Rollstuhl gebunden. Er bezieht eine IV-Hilflosenentschädigung (ursprünglich mit Intensivpflegezuschlag) und besucht das Gymnasium H.________. Am 1. Oktober 2015 haben die Parteien den gemeinsamen Haushalt aufgehoben. Seit Mitte Januar 2016 lebt der Sohn G.________ beim Vater.