Sobald die Klagebewilligung erteilt wurde, besteht bezüglich der Abweisung des Verschiebungsgesuchs bzw. der Durchführung der Schlichtungsverhandlung kein aktuelles und praktisches Interesse an der Beurteilung der Beschwerde mehr, da die Gültigkeit der Klagebewilligung vom zuständigen Regionalgericht als Prozessvoraussetzung von Amtes wegen zu überprüfen ist. Im Rahmen der Überprüfung der Gültigkeit der Klagebewilligung kann das Regionalgericht insbesondere prüfen, ob die Schlichtungsbehörde das Verschiebungsgesuch zu Unrecht abgewiesen hat bzw. ob allfällige weitere Mängel des Schlichtungsverfahrens