Wie erwähnt kann gegen die Erteilung der Klagebewilligung kein Rechtsmittel ergriffen werden. Sobald die Klagebewilligung erteilt wurde, besteht bezüglich der Abweisung des Verschiebungsgesuchs bzw. der Durchführung der Schlichtungsverhandlung kein aktuelles und praktisches Interesse an der Beurteilung der Beschwerde mehr, da die Gültigkeit der Klagebewilligung vom zuständigen Regionalgericht als Prozessvoraussetzung von Amtes wegen zu überprüfen ist.