Dies habe ihm jede Möglichkeit zur rechtzeitigen Reaktion verunmöglicht. Es sei ein neuer Termin für die Verhandlung anzusetzen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen und sich anwaltlich vertreten zu lassen. Die Klageerlaubnis verletze wesentliche Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung wie das Obligationenrecht und die Zivilprozessordnung. Zudem sei die Kompetenz des ausführenden Organs zu überprüfen.