7. Am 18. Januar 2017 stellte der Beschwerdeführer zudem ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 1 ff., Verfahren ZK 17 26). 8. Die Beschwerdegegnerin erstattete mit Eingabe vom 27. Januar 2017 (pag. 30 f.) innert Frist die Beschwerdeantwort mit dem Antrag auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde sowie des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege. 9. Mit Schreiben vom 2. Februar 2017 (pag. 34) reichte der Beschwerdeführer nochmals eine Stellungnahme zu den Akten. II.