2. Der von der Gegenpartei erhobene Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. .________ des Betreibungsamtes Seeland Dienststelle Biel/Bienne (Zahlungsbefehl vom 7. September 2016) sei in diesem Umfang aufzuheben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gegenpartei. Insbesondere sei die Gegenpartei zu verpflichten, der Klägerin eine angemessene Parteientschädigung zuzüglich MwSt zu bezahlen.