7. Das Kostenerlassgesuch vom 13. Februar 2017 ist deshalb ohne Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Gesuchstellers abzuweisen. 8. Im Verfahren um Erlass der Gerichtskosten werden keine Gerichtskosten erhoben. 4 Die Kammer entscheidet: 1. Das Kostenerlassgesuch vom 13. Februar 2017 wird abgewiesen. 2. Für das Verfahren um Kostenerlass werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller Bern, 21. Februar 2017 Im Namen der 1. Zivilkammer Der Referent: