Kostenerlassgesuch vom 13. Februar 2017 betreffend Gerichtskosten des Verfahrens ZK 16 446 Regeste: Kostenerlassgesuch (Art. 112 ZPO i.V.m. Art. 10 Abs. 1 VKD):  Allgemeine Voraussetzungen für die Gutheissung eines Kostenerlassgesuchs nach Art. 10 Abs. 1 VKD (E. 4)  Ein Erlass oder eine vollständige Stundung der Gerichtskosten fällt ausser Betracht, wenn zuvor ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege zufolge Aussichtslosigkeit abgewiesen wurde (E. 5 - 7) Erwägungen: I.