Der Ehegattenunterhalt würde statt CHF 905.00 nur noch CHF 576.00 (Grundbedarf CHF 4‘644.00 + Überschussanteil CHF 612.00 - eigenes Einkommen CHF 4‘706.00 + Ausgleich Leistungen für Kinder CHF 26.00 [1,5% des wirtschaftlichen Unterhaltsanspruches des Kindes von CHF 1‘701.00]) betragen (vgl. beiliegendes Berechnungsblatt mit Vorabzuteilung). Da kein separates Kinderkonto errichtet wird, ist der auf das Kind entfallende Überschussanteil von CHF 306.00 zum Barunterhalt hinzuzurechnen, womit der Kindesunterhalt statt CHF 1‘100.00 nunmehr CHF 1‘181.00 (CHF 875.00 + Überschussanteil von CHF 306.00) betragen würde.