CHF 306.00 [=33,3%]) eine massgebliche Reduktion des Ehegatten- und Kinderunterhalts zur Folge hätte. Der Ehegattenunterhalt würde statt CHF 905.00 nur noch CHF 576.00 (Grundbedarf CHF 4‘644.00 + Überschussanteil CHF 612.00 - eigenes Einkommen CHF 4‘706.00 + Ausgleich Leistungen für Kinder CHF 26.00 [1,5% des wirtschaftlichen Unterhaltsanspruches des Kindes von CHF 1‘701.00]) betragen (vgl. beiliegendes Berechnungsblatt mit Vorabzuteilung).