ser Zeit immer noch viel Unterstützung brauchen und auch schulisch keine grossen Veränderungen stattfinden, weshalb eine Erhöhung der Arbeitstätigkeit zwingend mit höheren Drittbetreuungskosten verbunden wäre. Sobald das jüngste Kind in die Oberstufe übertritt (ca. 12-jährig), ist demgegenüber aufgrund der grösseren Selbständigkeit des Kindes eine Erhöhung des Arbeitspensums auf 60 – 80% zumutbar, zumal Kinder ab 12 Jahren grundsätzlich urteilsfähig sind und beispielsweise problemlos auch einmal einen Nachmittag lang alleine zu Hause bleiben können.