13 ab Eintritt in die Oberstufe sogar eine 100%-ige Erwerbstätigkeit zumutbar sein soll; vgl. Botschaft, S. 578, wonach die 10/16-Regel zu überdenken sei). Die Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit ist insbesondere von der möglichen Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung abhängig (vgl. Botschaft, S. 578).