FamPra.ch 01/2017 S. 165 ff., welche für eine Abstufung nach Schulstufen plädieren [bei Eintritt des jüngsten Kindes in Primarstufe sei i.d.R. eine 40 – 50%-ige Erwerbstätigkeit, bei Eintritt in die Oberstufe eine 70 – 80%-ige Erwerbstätigkeit und bei Erreichen des 16. Altersjahres des jüngsten Kindes eine 100%-ige Arbeitstätigkeit zumutbar]; CHRISTINE ARNDT/GIAN BRÄNDLI, Berechnung des Betreuungsunterhalts – ein Lösungsansatz aus der Praxis, Fam-Pra.ch 01/2017 S. 240 f., wonach ab Eintritt in den Kindergarten eine 50%-ige Erwerbstätigkeit und