__ AG in Bern als L.________ und erziele einen Nettolohn von durchschnittlich CHF 8‘997.00 (CHF 8‘841.00 zuzüglich Gratifikation von CHF 156.00, exkl. Kinderzulagen von CHF 230.00). Die Vorinstanz hält weiter fest, gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Urteil des Bundesgerichts 5A_95/2012 vom 28. März 2012 E. 4.2) müsste der obhutsberechtigte Elternteil eines Kindes von über 10 Jahren bei einer alleinigen Obhut 50% bzw. halbtags arbeiten. Diese Regelung müsse auch bei einer alternierenden Obhut gelten.