Damit das Ergebnis nach der Festsetzung und Verteilung des Barunterhalts für die Kinder dem ermittelten wirtschaftlichen Unterhaltsanspruch entspricht, erfolgt ein Ausgleich unter den Eltern. Eine Kontrollrechnung mit den wirtschaftlichen Unterhaltsansprüchen drängt sich auf, damit sichergestellt werden kann, dass der festgelegte Unterhaltsbeitrag unter Bezugnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners angemessen ist (SCHWEIGHAUSER, a.a.O, N. 4 zu Art. 285 ZGB). 19. 19.1 Vorab ist zu ermitteln, von welchen Einkünften der Ehegatten auszugehen ist.