Bei der Verteilung des Barunterhalts unter die Eltern wird die Familienzulage vorweg abgezogen, womit die Auslagen nur in dem Umfang berücksichtigt werden, wie sie aus eigenem Einkommen der Eltern bestritten werden müssen. Damit das Ergebnis nach der Festsetzung und Verteilung des Barunterhalts für die Kinder dem ermittelten wirtschaftlichen Unterhaltsanspruch entspricht, erfolgt ein Ausgleich unter den Eltern.