3. Der Berufungsbeklagte sei zu verurteilten, der Berufungsklägerin für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einen Unterhaltsbeitrag, zahlbar monatlich im Voraus, in der Höhe von CHF 1‘840.00, erstmals per 1. September 2017, zu bezahlen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - 5. C.________ (nachfolgend Berufungsbeklagter) erstattete mit Eingabe vom 20. Dezember 2017 (Postaufgabe am selben Tag, pag. 109 ff.) die Berufungsantwort mit dem Antrag auf kostenfällige Abweisung der Berufung.