Wird eine schriftliche Begründung verlangt, erhöht sich die Entscheidgebühr auf CHF 1‘300.00. In diesem Fall würde den Parteien der Differenzbetrag von je CHF 150.00 separat in Rechnung gestellt werden. 13. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. 14. [Eröffnungsformel] 2. Mit Eingabe vom 1. September 2017 (Postaufgabe am selben Tag; pag. 63) ersuchte A.________ (nachfolgend Berufungsklägerin) um schriftliche Begründung des Entscheids. 3. Die schriftliche Entscheidbegründung datiert vom 17. November 2017 (pag. 66 ff.) und wurde den Parteien am 20. November 2017 zugestellt (pag. 87 f.).