9. Betreffend Einkünfte und Bedarf der Familie wird auf das diesem Entscheid beiliegende Berechnungsblatt verwiesen. 10. Das Auto der Marke VW Touran wird der Gesuchstellerin zugewiesen. 11. Die Parteien behalten während der Zeit der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts die Mobiliarstücke, die sich gegenwärtig in ihrem Besitz befinden. 12. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt und mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Vorschuss verrechnet. Der Gesuchsgegner hat der Gesuchstellerin CHF 500.00 für vorgeschossene Gerichtskosten zu ersetzen.