3. Für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts wird das Kind - G.________, geb. H.________ unter die alternierende Obhut beider Parteien gestellt. Der zivilrechtliche Wohnsitz befindet sich bei der Mutter. 4. Die Betreuungszeiten von G.________ regeln die Parteien grundsätzlich untereinander. Im Falle der Nichteinigung werden diese wie folgt festgelegt: