5. Zu eröffnen: - den Berufungsklägern, vertreten durch Fürsprecher C.________ - den Berufungsbeklagten, vertreten durch Rechtsanwalt G.________ - der Vorinstanz Bern, 3. Mai 2018 Im Namen der 2. Zivilkammer (ausgefertigt am 15. Mai 2018) Der Referent: Oberrichter D. Bähler Die Gerichtsschreiberin: Weingart