18 Personenkreises verhält, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht errichtet wurde. Im vorliegenden Fall ist klar, dass das Vorkaufsrecht nicht nur für die unmittelbar am Vertrag Beteiligten bestimmt war: Das Vorkaufsrecht wurde für die Dauer von 30 Jahren vereinbart. H.________ war beim Vertragsabschluss bereits 81-jährig, so dass von Anfang an klar war, dass auf ihrer Seite innerhalb der Dauer des Vorkaufsrechts der Erbfall eintreten würde.