Zudem wäre die Rechtsfolge von Handeln wider Treu und Glauben die Leistung von Schadenersatz, was aber über das vorliegende Prozessthema hinausgehe (pag. 413 ff.). IV. Materielles 21. Strittig und zu prüfen ist, ob das Vorkaufsrecht gemäss Vertrag von 1985, welches unbestrittenermassen zunächst I.________ zustand, von ihr an ihre Söhne abgetreten werden konnte.