Es gehe um die Personen, die sich gegenseitig ein Recht eingeräumt hätten, und nicht um Grundstücke, an denen ein gegenseitiges Recht eingeräumt worden sei. Es sei H.________ darum gegangen, dass es in ihrer direkten Nachbarschaft keine Wechsel mehr gebe. Es sollte für beide Frauen sichergestellt werden, dass sie persönlich auf eine allenfalls künftige Nachbarschaft Einfluss nehmen könnten. Die gegenseitige Einräumung des Vorkaufsrechts habe auf dem freundschaftlichen persönlichen Verhältnis zwischen den beiden Frauen gegründet.