Schliesslich mache eine mit Schadenersatzfolgen im Unterlassungsfall verbundene Pflicht zur Übertragung eines Rechts keinen Sinn, da die durch die Pflicht begünstigte Partei nur noch länger eine Verfügungsbeschränkung gegen sich hätte gelten lassen müssen. Wenn I.________ ausführe, das Vorkaufsrecht sei mit der Absicht vereinbart worden, das gut nachbarschaftliche, freundschaftliche Verhältnis beizubehalten, so hätte es diesem Ansinnen diametral widersprochen, wenn im gleichen Vertrag durch eine Abtretbarkeitsklausel Tür und Tor geöffnet worden wären, dass jeder Zessionar sich in dieses gut nachbarschaftliche