Sie führte aus, sie habe den letzten Kontakt mit einer der Schwestern E.________ bzw. F.________ um das Jahr 2010 gehabt, als sie die Berufungsbeklagte 3 bei Regenwetter mit dem Auto nach Hause gefahren habe (pag. 213). Sie [die Familie I.________] seien zuerst zur Miete im betreffenden Haus gewesen. Dann habe H.________ ihr angeboten, das Haus zu kaufen. Sie hätten ein sehr gutes Verhältnis zueinander gehabt. Sie hätten sich 30-jährige und unlimitierte gegenseitige Vorkaufsrechte eingeräumt. Dies sei der Vorschlag von H.________ gewesen. H.________ habe keine Wechsel in diesem Haus mehr gewollt. Weiter führt I.___