Zudem habe I.________ ihre Rechte im Dezember 2014 an die Kläger zediert, so dass diese in jedem Fall aktivlegitimiert seien (pag. 129). Die Kläger reichten diverse Unterlagen nach, darunter ein mit «Zession» betiteltes Dokument vom 3. Dezember 2014, wonach I.________ sämtliche Ansprüche aus dem Vorkaufsrecht und dessen Missachtung durch die Beklagten an die Kläger abtrat (KB 25).