Die Berufungsbeklagten 2 und 3 reagierten auf dieses Schreiben nicht. 16.11 Mit Parzellierungsurkunde vom 20. Dezember 2013 (KB 16) wurde das Grundstück Nr. 3089 durch die Beklagte 1 so parzelliert, dass drei neue Baulandgrundstücke entstanden und das Grundstück Nr. 3089 auf die Zufahrt reduziert und zum Anmerkungsgrundstück wurde. Zwei dieser neuen Grundstücke wurden am 20. Dezember 2013 bzw. am 22. August 2014 an Herrn N.________ von der Bauunternehmung N.________ AG weiterverkauft (Klage S. 8, pag. 15).