Am 3. Oktober 2013 sandte Fürsprecher L.________ im Auftrag der Berufungskläger den Berufungsbeklagten 2 und 3 ein Dokument folgenden Inhalts (KB 11): - I.________ überträgt soweit erforderlich ihr Vorkaufsrecht an die Kläger (Ziff. I); - die Berufungskläger üben das Vorkaufsrecht vorbehaltlos und bedingungslos aus (Ziff. II). Unterzeichnet wurde das Dokument (am Schluss) von I.________ und den beiden Berufungsklägern. Beigelegt war eine vorbereitete Eintragungsbewilligung der Berufungsbeklagten 2 und 3 zugunsten der Berufungskläger. 16.10 Die Berufungsbeklagten 2 und 3 reagierten auf dieses Schreiben nicht.