Im Begleitschreiben teilte Notar K.________ mit, die Verurkundung finde am 20. September 2013 statt. Der Entwurf des Kaufvertrags wurde beigelegt (KB 8). Darin fand sich der folgende Passus (Ziffer V.3): Den Parteien ist bekannt, dass im Jahre 1985 mit den Eigentümern der Nachbarsparzelle (Familie I.________) ein vertragliches gegenseitiges Vorkaufsrecht, welches im Grundbuch nicht vorgemerkt ist, vereinbart wurde. Die Begünstigten werden vor Abschluss dieses Kaufvertrags über den Inhalt informiert (ev. Verzichtserklärungen).