5 für die lebzeitige Übertragung waren offenbar die infolge einer Initiative drohenden Erbschaftssteuern (Protokoll der Hauptverhandlung, S. 3, pag. 123). 16.7 Am 9. September 2013 liess Notar K.________ I.________ und den beiden Berufungsklägern via ihren Anwalt in der Bausache, Fürsprecher L.________, einen Kaufvertragsentwurf und eine vorbereitete «Verzichtserklärung vertragliches Vorkaufsrecht» zukommen (KB 23).