Selbst bewohnte H.________ das benachbarte Wohnhaus ________ auf ihrem Grundstück Nr. 1232. Der Kaufvertrag mit Parzellierung wurde durch Notar J.________, gemäss I.________ (pag. 215) einem Bekannten von H.________, aufgesetzt und verurkundet. 16.2 In Ziffer 13 dieses Kaufvertrags vereinbarten die Parteien ein gegenseitiges Vorkaufsrecht mit folgendem Wortlaut (KB 4): Die Parteien räumen sich gegenseitig an ihren Grundstücken Nrn. 72 und 3089 ein Vorkaufsrecht im Sinne von Art. 681 ZGB ein. Das Vorkaufsrecht soll bei jeder Handänderung der mit dem Vorkaufsrecht belasteten Parzelle geltend gemacht werden können.