3. Es seien die Beklagten 2 und 3 – unter solidarischer Haftbarkeit – zu verurteilen, den Klägern einen noch zu beziffernden, CHF 30'000.00 übersteigenden Betrag nebst Zins zu 5% seit wann rechtens als Schadenersatz zu bezahlen. Eventualiter seien die Beklagten 2 und 3 zu verurteilen, den Klägern einen noch zu beziffernden, CHF 30'000.00 übersteigenden Betrag nebst Zins zu 5% seit wann rechtens als Schadenersatz zu bezahlen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -