1.1. Die Beklagte 1 sei – unter Ansetzung einer gerichtlich zu bestimmenden Frist und Androhung der Folgen gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall – zu verurteilen, die Grundstücke ________. Nrn. 3089 (ein Drittel Anteil) und 3526 den Klägern zu übertragen. 1.2. Eventualiter sei die Beklagte 1 zu verpflichten, den Klägern einen noch zu beziffernden, CHF 30‘000.00 übersteigenden Betrag nebst Zins zu 5% seit wann rechtens als Schadenersatz zu bezahlen.