2. Am 2. Oktober 2017 stellte der zuständige Gerichtspräsident des Regionalgerichts Bern-Mittelland die Rechtshängigkeit der Klage fest, verlangte einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 17'000.-- und stellte in Aussicht, die Klage nach Eingang des Kostenvorschusses zuzustellen. Diese Verfügung wurde dem Beklagten mitgeteilt (p 21).