Mit Klage vom 28. September 2017 belangte die Klägerin den Beklagten (Verkäufer) beim Regionalgericht Bern-Mittelland auf Rückabwicklung der Kaufverträge und machte Schadenersatzansprüche geltend (RB 1-3). Ferner stellte sie den Verfahrensantrag, die Klage sei dem Beklagten vorerst nicht zuzustellen und das Verfahren sei zu sistieren, bis die hängigen Straf- und Steuerverfahren weiter fortgeschritten seien (RB 4).