1. Die Parteien schlossen im Jahr 2015 zwei Aktienkaufverträge. In der Folge stellte die Klägerin (Käuferin) Unstimmigkeiten in der Buchhaltung fest. Im Juni 2017 hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern zudem ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren gegen die erworbenen Aktiengesellschaften eingeleitet. Die Klägerin fühlt sich hintergangen. Sie strebt die Anfechtung und Rückabwicklung der Kaufverträge sowie die Verurteilung des Verkäufers (Beklagter) zu Schadenersatz an. Im Juni 2017 fand die Schlichtungsverhandlung statt, die jedoch ergebnislos verlief.