2. Die Ortspolizeibehörde von F.________ wird ermächtigt und verpflichtet, im Falle der Missachtung der gerichtlichen Anordnung auf Gesuch der Berufungsklägerin hin die Räumung zwangsweise vorzunehmen, allenfalls unter Beizug der Polizei. 3. Dem Berufungsbeklagten wird die unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren ZK 17 53 gewährt. Es wird ihm Rechtsanwalt D.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt.