16. 16.1 Der Kanton Bern hat Rechtsanwalt D.________ für das Berufungsverfahren eine amtliche Entschädigung auszurichten. 16.2 Rechtsanwalt D.________ macht in seiner Kostennote vom 9. März 2017 für das Berufungsverfahren für einen Aufwand von ca. 5 Stunden ein Honorar von CHF 918.00, Auslagen von CHF 28.00, sowie 8% Mehrwertsteuer in der Höhe von CHF 75.70, mithin insgesamt ein Honorar von CHF 1‘021.70 geltend (pag. 171). Der Kanton bezahlt den amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälten gestützt auf Art.