GmbH, die vereinbarte Erstreckung bis Ende September 2016 sowie die Schuldübernahme schriftlich festgehalten werden, der Abschluss eines gänzlich neuen Mietvertrags mit dem Berufungsbeklagten persönlich auf unbestimmte Zeit demgegenüber nur mündlich vereinbart worden sein soll, zumal der mündliche Mietvertrag als Gegenleistung für die schriftlich vereinbarte Schuldübernahme abgeschlossen worden sein soll. 11.4.5 Entgegen der Auffassung des Berufungsbeklagten handelt es sich sodann nicht um eine blosse Verlängerung eines Mietverhältnisses, sondern um den Abschluss eines völlig neuen Mietvertrags mit einem neuen Mieter.