6 Gegenzug wurde ein Restbetrag von den Mietschulden abgezogen (GAB 9). Am 14. September 2016 wurde über die Mieterin der Konkurs eröffnet (GB 6). Am 15. September 2016 erklärte der Berufungsbeklagte schriftlich, dass er für die Schulden der H.________ GmbH auch als Privatperson hafte, besonders auch im Falle eines Konkurses der Firma (GAB 11). Die Berufungsklägerin bestreitet allerdings die Formgültigkeit dieser Schuldübernahme (pag.