257d OR per 30. Juni 2016 (GB 5). Die Mieterin erhielt das Kündigungsschreiben gleichentags (GB 5). Die Kündigung wurde unbestrittenermassen nicht angefochten. Die Vorinstanz hält diesbezüglich zutreffend fest, dass der Mietvertrag wirksam auf den 30. Juni 2016 gekündigt worden sei (pag. 91). Im Rahmen eines Kaufvertrags über einen Personenwagen Jeep Cherokee zum Preis von CHF 5‘026.00 vom 31. August 2016 vereinbarten die Berufungsklägerin sowie die Mieterin, dass die GmbH noch bis Ende September 2016 in der Liegenschaft E.________ in F.________ bleiben dürfe. Im