SR 272]). Der Streitwert bei Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen entspricht dem Mietzins während der voraussichtlichen Dauer des Summarverfahrens (Art. 257 OR) und des nach einem (unterstellten) Nichteintretensentscheid zu durchlaufenden vereinfachten oder ordentlichen Verfahrens. Auszugehen ist von einer normierten Dauer von 8 Monaten (2 Monate Summarverfahren, 6 Monate vereinfachtes oder ordentliches Verfahren inkl. vorangegangenes Schlichtungsverfahren; vgl. Praxisfestlegung der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern bezüglich Streitwertberechnung bei Exmissionsentscheiden vom 26. August 2016;