3. C.________ (nachfolgend Berufungsbeklagter) reichte mit Eingabe vom 23. Februar 2017 (pag. 135 ff.) die Berufungsantwort ein mit dem Antrag um kostenfällige Abweisung der Berufung sowie um Nichteintreten auf das Exmissionsgesuch. Gleichzeitig stellte der Berufungsbeklagte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 1 ff.; Verfahren ZK 17 92). 2 4. Mit Eingabe vom 28. Februar 2017 beantragte die Berufungsklägerin, das Gesuch des Berufungsbeklagten um unentgeltliche Rechtspflege sei abzuweisen (pag. 17a, Verfahren ZK 17 92).