Die Ortspolizeibehörde von F.________ sei zu ermächtigen und zu verpflichten, im Falle der Missachtung der gerichtlichen Anordnung auf Gesuch der Gesuchstellerin/Berufungsklägerin hin die Räumung zwangsweise vorzunehmen, allenfalls unter Beizug der Polizei. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -