1. Am 26. Januar 2017 entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) was folgt (Verfahren CIV 16 6908/16 7620, pag. 85 ff.): 1. Auf das Gesuch vom 21. November 2016 wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 750.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Die Gesuchstellerin hat dem Gesuchsgegner eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 1‘000.00 zu bezahlen. 4. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.