Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 26. Januar 2017 (Verfahren CIV 16 6908/16 7620) Regeste: Rechtsschutz in klaren Fällen - Offensichtlich unbegründete bzw. haltlose Einreden und Einwendungen (sog. Schutzbehauptungen) bewirken keine Illiquidität des Sachverhalts (E. 10 und 11). - Vorbringen sind in Einzeltatsachen gegliedert so umfassend und klar darzulegen, dass darüber Beweis abgenommen oder der Gegenbeweis angetreten werden kann (E. 10.2). Erwägungen: I.