In der Lehre werden im Wesentlichen die Betreuungsquotenmethode sowie die Lebenskostenmethode (auch Lebenshaltungskostenansatz) unterschieden. Bei der Betreuungsquotenmethode ist massgebend, welchen eigenen Betreuungsanteil der fragliche Elternteil leistet bzw. in welchem (prozentualen) Umfang er zufolge der Kinderbetreuung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet. Berücksichtigt werden dabei die Kosten der Eigenbetreuung gemessen an den Lebenskosten der betreuenden Person (JUNGO/AEBI-MÜLLER/SCHWEIGHAUSER, a.a.O., S. 175).